§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen IABA GROUP LLC, 1309 Coffeen Avenue STE 1200, Sheridan, WY 82801, USA (nachfolgend „Hostcall"), und ihren Kunden über Leistungen der Gästekommunikation und verwandte Dienstleistungen.
(2) Das Angebot von Hostcall richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Hostcall ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Hostcall erbringt Kommunikations- und Koordinationsdienstleistungen für Beherbergungsbetriebe, insbesondere die Entgegennahme und Führung von Gästekommunikation per Telefon und Chat sowie die Dokumentation und Eskalation von Anliegen an den Kunden. Auf Wunsch erbringt Hostcall zusätzliche Leistungen durch dedizierte Fachkräfte, die schwerpunktmäßig für einen Kunden arbeiten; diese Fachkräfte stehen bei Hostcall unter Vertrag und werden ausschließlich von Hostcall gesteuert (Schichtplanung, fachliche Weisung, Qualitätssicherung).
(2) Die Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg (z. B. Buchungsabschlüsse, Bewertungsergebnisse, Umsätze) wird nicht geschuldet.
(3) Nicht Vertragsgegenstand sind insbesondere: Leistungen vor Ort (z. B. Reinigung, Reparaturen, Schlüsselübergaben), Entscheidungen über Erstattungen, Stornierungen oder Kulanz, Rechts- oder Steuerberatung, Inkasso sowie die Abwicklung von Zahlungen über eigene Konten von Hostcall. Solche Anliegen werden dokumentiert und an den Kunden eskaliert.
(4) Hostcall handelt gegenüber Gästen ausschließlich im Rahmen der vom Kunden schriftlich oder in Textform erteilten Befugnisse (Kundenakte). Ohne dokumentierte Befugnis trifft Hostcall keine Entscheidungen mit finanzieller oder rechtlicher Wirkung für den Kunden.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website sind unverbindlich. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von Hostcall durch den Kunden oder durch Auftragsbestätigung von Hostcall in Textform zustande.
(2) Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln. Hostcall kann hierfür geeignete Nachweise verlangen.
§ 4 Leistungsumfang und Service-Levels
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket: „Hostcall 24/7" (durchgehende Erreichbarkeit) oder „Hostcall Feierabend" (Montag bis Freitag von 18:00 bis 8:00 Uhr sowie Wochenenden durchgehend). Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. Leistungsschein.
(2) Telefon: Hostcall betreibt eine durchgehend besetzte Hotline nach dem Warteschlangen-Prinzip. Eingehende Anrufe werden in der Reihenfolge ihres Eingangs von der nächsten freien Fachkraft angenommen. Eine feste Annahmezeit je Anruf wird nicht zugesagt. Anrufe, die nicht angenommen werden konnten, werden zeitnah zurückgerufen.
(3) Chat: Eingehende Chat-Nachrichten werden schnellstmöglich in der Reihenfolge ihres Eingangs beantwortet. Feste Reaktionszeiten werden nicht zugesagt und sind keine Garantie im Sinne des § 443 BGB, soweit nicht im Leistungsschein ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(4) Kurzzeitige Unterbrechungen infolge von Wartung, Störungen bei Telekommunikations- oder Plattformanbietern oder höherer Gewalt stellen keine Pflichtverletzung dar, sofern Hostcall sie nicht zu vertreten hat und die Behebung unverzüglich betreibt.
(5) Für dedizierte Fachkräfte gelten Umfang und Aufgaben gemäß individueller Vereinbarung; das Weisungsrecht gegenüber der Fachkraft verbleibt vollständig bei Hostcall, der Kunde erteilt fachliche Vorgaben ausschließlich über die Kundenakte und die vereinbarten Prozesse. § 2 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Berechtigungen bereit, insbesondere Zugänge zu den relevanten Systemen (PMS, Buchungsplattformen, Postfächer) sowie eine vollständige und aktuelle Kundenakte (Objektdaten, Prozesse, Eskalationskontakte, Befugnisse, Tonalität).
(2) Der Kunde hält die Kundenakte aktuell und benennt erreichbare Eskalationskontakte. Verzögerungen oder Leistungsmängel, die auf fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung zurückgehen, hat Hostcall nicht zu vertreten.
(3) Für proaktive Nachrichten an Gäste über Messenger-Dienste (insbesondere WhatsApp) ist der Kunde als datenschutzrechtlich Verantwortlicher verpflichtet, die erforderlichen Einwilligungen der Gäste (Opt-in) einzuholen und deren Nachweis zu dokumentieren. Hostcall versendet solche Nachrichten nur auf Grundlage der vom Kunden bestätigten Opt-ins.
(4) Der Kunde ergänzt seine eigene Datenschutzerklärung um einen Hinweis auf den Einsatz von Hostcall als Auftragsverarbeiter; Hostcall stellt hierfür eine Textvorlage bereit.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise, derzeit: Hostcall 24/7 je Einheit monatlich 139 € im Monatsabo bzw. 99 € im Jahresabo; Hostcall Feierabend je Einheit monatlich 99 € im Monatsabo bzw. 69 € im Jahresabo; Mindestgebühr je Kunde 249 € pro Monat; einmalige Onboarding-Pauschale 390 €. Dedizierte Mitarbeiter werden individuell bepreist. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Die monatlichen Entgelte sind jeweils im Voraus zu Beginn des Abrechnungsmonats fällig, die Onboarding-Pauschale mit Vertragsschluss. Die Zahlung erfolgt über die angebotenen Zahlungswege oder per Überweisung nach Rechnung.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, kann Hostcall nach vorheriger Ankündigung in Textform mit angemessener Frist die Leistungen bis zum Ausgleich aussetzen; die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Monatsabo läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar.
(2) Das Jahresabo hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Es verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Hostcall insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder wiederholt gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt.
(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (E-Mail genügt).
§ 8 Garantien und Fehlerprozess
(1) Agent-Austausch: Ist der Kunde mit einer eingesetzten Fachkraft nicht zufrieden, ersetzt Hostcall diese auf Wunsch kostenlos und ohne Angabe von Gründen durch eine andere geeignete Fachkraft.
(2) Fehler- und Gutschriftprozess: Weist der Kunde nach, dass Hostcall eine vertragliche Pflicht schuldhaft verletzt hat (z. B. nachweislich falsche Auskunft an einen Gast), gilt der im Leistungsschein definierte Review- und Gutschriftprozess. Für einfache Abweichungen von Zielwerten des § 4 sind die dort bzw. im Leistungsschein vorgesehenen Gutschriften die abschließende Rechtsfolge; weitergehende Rechte des Kunden bestehen insoweit nur bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen sowie in den Fällen des § 9.
§ 9 Haftung
(1) Hostcall haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hostcall nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den letzten drei Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Vergütungen.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist in den Fällen des Absatzes 2 ausgeschlossen. Hostcall haftet insbesondere nicht für den Inhalt von Gästebewertungen, für Umsatz- oder Belegungsentwicklungen des Kunden sowie für Entscheidungen, die der Kunde oder dessen Gäste auf Grundlage übermittelter Informationen treffen, sofern Hostcall die Informationen nicht schuldhaft fehlerhaft übermittelt hat.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Hostcall. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
§ 10 Datenschutz
(1) Soweit Hostcall im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten von Gästen verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und Hostcall Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen hierzu einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) als Anlage zum Vertrag, einschließlich der Liste der genehmigten Sub-Auftragsverarbeiter und der Regelungen zu Drittlandübermittlungen (EU-Standardvertragsklauseln, ergänzende Maßnahmen).
(2) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung gegenüber seinen Gästen verantwortlich, insbesondere für erforderliche Informationen und Einwilligungen (§ 5 Abs. 3 und 4).
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Zugangsdaten des Kunden werden ausschließlich in gesicherten, verschlüsselten Systemen verwahrt.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 12 Vertragsübernahme durch Nachfolgegesellschaft
(1) Hostcall ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf eine Nachfolgegesellschaft zu übertragen, die das Geschäft von Hostcall fortführt (insbesondere im Rahmen einer geplanten Überführung des Geschäftsbetriebs auf eine Gesellschaft mit Sitz in der EU), sofern die Erfüllung des Vertrags dadurch nicht gefährdet wird und sich die Konditionen für den Kunden nicht verschlechtern.
(2) Hostcall kündigt eine solche Übertragung mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung, gilt seine Zustimmung als erteilt; hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: [DATUM].